Strahlenschutzbevollmächtigte(r)
Allgemeines
Der Strahlenschutzbevollmächtigte übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen, etwa die Steuerung der Strahlenschutzbeauftragten. Ihm obliegt somit eine Organisations-, Kontroll- und Aufsichtspflicht. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Strahlenschutzverantwortlichen.
Rechte
- Organisation und Kontrolle des funktionierenden Strahlenschutzes.
Pflichten
- Aufbau einer geeigneten Struktur zur Umsetzung der Vorgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes und deren Überwachung.
- Gewährleistung der sicherheitsgerechten Gestaltung und Betrieb der Arbeitsplätze und Einrichtungen.
- Sicherstellung, dass durch geeignete Maßnahmen die Strahlenschutzgrundsätze eingehalten werden.
- Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Schutzvorschriften, behördlicher Auflagen und Genehmigungen.
- Erarbeiten von Strahlenschutzanweisungen.
- Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten durch den Strahlenschutzverantwortlichen veranlassen.
- Der Strahlenschutzbevollmächtigte hat die Strahlenschutzbeauftragten über alle Verwaltungsakte und Maßnahmen, die Aufgaben oder Befugnisse des Strahlenschutzbeauftragten betreffen, unverzüglich zu unterrichten.
- Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich an den Strahlenschutzverantwortlichen zu melden.