Strahlenschutzbevollmächtigte(r)

Allgemeines

Der Strahlenschutzbevollmächtigte übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen, etwa die Steuerung der Strahlenschutzbeauftragten. Ihm obliegt somit eine Organisations-, Kontroll- und Aufsichtspflicht. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Strahlenschutzverantwortlichen.

Rechte

  • Organisation und Kontrolle des funktionierenden Strahlenschutzes.

Pflichten

  • Aufbau einer geeigneten Struktur zur Umsetzung der Vorgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes und deren Überwachung.
  • Gewährleistung der sicherheitsgerechten Gestaltung und Betrieb der Arbeitsplätze und Einrichtungen.
  • Sicherstellung, dass durch geeignete Maßnahmen die Strahlenschutzgrundsätze eingehalten werden.
  • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Schutzvorschriften, behördlicher Auflagen und Genehmigungen.
  • Erarbeiten von Strahlenschutzanweisungen.
  • Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten durch den Strahlenschutzverantwortlichen veranlassen.
  • Der Strahlenschutzbevollmächtigte hat die Strahlenschutzbeauftragten über alle Verwaltungsakte und Maßnahmen, die Aufgaben oder Befugnisse des Strahlenschutzbeauftragten betreffen, unverzüglich zu unterrichten.
  • Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich an den Strahlenschutzverantwortlichen zu melden.

Wesentliche Rechtsgrundlagen, bezogen auf die Funktion