Gefahrgutbeauftragte(r)
Dr.-Ing. Hubert Janik
Lehrstuhl für Naturheilkunde
Zentrum für Innere Medizin
Ernst-Heydemann-Str. 6, 18057 Rostock
Allgemeines
Die Universitätsmedizin ist im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten in Krankenversorgung, Lehre und Forschung an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt. Es muss daher, abhängig von Art und Menge der Gefahrgüter, mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt sein. Der Gefahrgutbeauftragte berät die Verantwortlichen, um eine sichere Beförderung von Gefahrgütern zu gewährleisten.
Als Gefahrgutbeauftragter darf tätig werden, wer Inhaber eines für die betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungs-/Prüfungsnachweises ist.
Rechte
- Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Gefahrgutbeförderung.
- Stellungnahmen zu Vorschlägen auf Änderung oder Anträgen auf Abweichungen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter.
- Einsichtnahme aller erforderlichen Unterlagen.
- Einforderung von sachdienlichen Auskünften, die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind.
- Jederzeitiges Vortragsrecht bei der Leitung der Universitätsmedizin.
- Muss die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen.
Pflichten
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung inkl. Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der Namen der kontrollierten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge.
- Unverzügliche Anzeige von Mängeln an die Hochschulleitung, die die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen.
- Beratung der Verantwortlichen bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung.
- Erstellung eines Jahresberichtes.
- Hinwirken auf die Durchführung von Schulungen der beauftragten Personen.
- Erstellen von Unfallberichten oder deren Erstellung veranlassen.
- Regelmäßige Fortbildung.