Betriebsärztlicher Dienst


Allgemeines

Der Betriebsarzt unterstützt die Leitung der Universitätsmedizin Rostock sowie die Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten  Gestaltung der Arbeit. Der Betriebsarzt berät die Beschäftigten in arbeitsmedizinischen Fragen und untersucht sie anlassbezogen. Der Betriebsarzt ist bei der Ausübung seiner arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, d.h. es dürfen auch keine medizinischen Befunde an den Arbeitgeber weitergegeben werden.

Ergänzungen Rechte

  • Jederzeitiges Vortragsrecht beim Vorstand.
  • Ungehindertes Zutrittsrecht zu sämtlichen Bereichen der Universitätsmedizin. Auf Verlangen sind den Betriebsärzten / Betriebsärztlichem Dienst auch einschlägige betriebliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sofern diese zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt werden.
  • Recht auf eigene Schulung und Fortbildung.
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen nach verschiedenen Rechtsvorschriften (sog. Ermächtigung).

Pflichten

  • Beratung in allen arbeitsmedizinischen Fragen wie:
    • Planung von Arbeitsstätten, Pausenräumen, sanitären Anlagen.
    • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzausrüstung und Körperschutzmitteln.
    • Fragen der Ergonomie, der Arbeitszeit, des Arbeitsrhythmus, der Arbeitsverfahren.
    • Untersuchung und Analyse von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Verhütung dieser Erkrankungen.
  • Beratung und Unterstützung bei Fragen der Organisation der Ersten-Hilfe.
  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, psychische Belastungen.
  • Beratung der Arbeitnehmer bei individuellen gesundheitlichen Einschränkungen z.B.:
    • (Wieder-)Eingliederung bei chronischer/längerer Erkrankung.
    • Schwerbehinderung
    • Schwangerschaft
  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge ggf. arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" sowie die Erfassung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
  • Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen, Unfällen und Erarbeitung von Vorschlägen zur Vermeidung.
  • Regelmäßige und anlassbezogene Begehungen aller Bereicheder UMR.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Beratung bei Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Kontrolle der Benutzung.
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und weiteren Gremien im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Beratung und Information der Führungskräfte bzgl. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Hinwirken auf arbeits- und gesundheitsschutzgerechtes Verhalten.
  • Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen wie Personalräte, Schwerbehindertenvertretung und sonstigen Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten.
  • Mitwirkung bei Schulungen für Führungskräfte und Beschäftigte zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.